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Neue BFV-Regelungen zur Saison 2014/2015

Der Beirat des Berliner Fussball-Verbandes hat zur neuen Saison einige Änderungen beschlossen. Diese betreffen in erster Linie den Herrenbereich. Hier die wichtigsten Änderungen:

Spielumlegung Online (§ 17, Spielordnung)

Spielumlegungen gehören zum Ligaalltag, wie die Tore zum Spiel. Bisher gab es verschiedene Möglichkeiten eine Spielumlegung vorzunehmen. Nunmehr hat das Online-Zeitalter auch die Spielumlegung erreicht. Folgende Änderungen gelten für die Vereine ab sofort:

  • Spielumlegungen durch einen Verein sind nur auf Antrag bis spätestens vier Tage vor dem Spieltermin unter Verwendung des elektronischen Umlegungssystem (SpielumlegungOnline) möglich.
  • Bei einem Antrag auf Spielumlegung hat der Spielpartner grundsätzlich seine Meinung im elektronischen Umlegungssystem einzutragen, damit die spielleitende Stelle den Antrag bewerten kann.

  • Bei Spielumlegungen auf einen anderen Spieltermin ist grundsätzlich die Zustimmung des Spielpartners erforderlich. Dies gilt auch für Spielumlegungen von Sonntag auf Samstag oder umgekehrt. Die Änderung des Spielbeginns kann auch ohne Zustimmung des Spielpartners erfolgen.

  • Die endgültige Entscheidung über den Antrag auf Spielumlegung liegt immer bei der spielleitenden Stelle.

Anträge auf Spielumlegungen, die bis einschließlich 21 Tage vor dem ursprünglichen Spieltermin gestellt werden, sind ebenso wie Anträge, die abgelehnt werden, kostenfrei. Dies gilt auch für Anträge, bei denen unabhängig vom Zeitpunkt zwingende Gründe (z.B. Vorgabe durch eine Behörde) vom Antragsteller nachgewiesen werden.

Für Anträge, die ab dem 20. Tag vor dem Spieltermin gestellt und denen zugestimmt wurde, ist eine Gebühr von 10 € fällig, die vom Antragsteller zu zahlen ist. Hat sich der Spielpartner bis zur Entscheidung der spielleitenden Stelle im elektronischen Umlegungssystem zum Antrag geäußert, werden von dieser Gebühr 7,50 € an den Spielpartner weitergegeben.

Hat die Notwendigkeit einer Umlegung einen anderen Grund (geht sie zum Beispiel von einer Behörde aus), so reicht eine telefonische bzw. mündliche Benachrichtigung des Spielpartners bis mindestens drei Tage vor dem Termin.
Dann gilt: Eine schriftliche Bestätigung über das EDV-basierte
Informationssystem des BFV ist unverzüglich nachzureichen

 

Auswechslungen (§ 19, Ziffer 3 Spielordnung)
Neben einzelnen Änderungen in den BFV-Ordnungen gibt es außerdem noch Änderungen bei der Regelung der Auswechslungen:


Bei den Punktspielen der folgenden Mannschaften kann beliebig oft gewechselt werden. Das heißt, dass auch bereits ausgewechselte Spielerinnen und Spieler – unter Beachtung der Gesamtzahl der gestatten Auswechslungen - auch wieder eingewechselt werden können:

  • Bei den Mannschaften der 1. und aufstiegsberechtigten 2. Herren der Kreisligen A bis C ist der Einsatz von bis zu 14 Spielern möglich.
  • Bei den Mannschaften der Unteren Herren ab 3. Mannschaften ist der Einsatz von bis zu 16 Spielern möglich.

  • Bei den Mannschaften der 11er Senioren Ü 32 und 11er Altliga Ü 40 ist der Einsatz von bis zu 16 Spielern möglich.

  • Bei den Mannschaften der 1. und aufstiegsberechtigten 2. Frauen der Landesliga ist der Einsatz von bis zu 14 Spielerinnen möglich.

  • Bei Mannschaften der 1. und aufstiegsberechtigten 2. Frauen der Bezirksliga ist der Einsatz von bis zu 16 Spielerinnen möglich.

 

Es gibt jedoch die Ausnahme im Pokalwettbewerb der Frauen und der 1./2. Herren. Da dort die Mannschaften aus verschiedenen Ligen gegeneinander spielen, gilt die Auswechselregelung dort generell nicht. Hier können weiterhin nur 3 Auswechslungen vorgenommen werden. Hingegen können bei Pokalspielen der unteren Herren ab 3. Mannschaften, 11er Senioren Ü 32 und 11er Altliga Ü 40 wie eben aufgeführt unter Beachtung der Gesamtzahl der gestatten Auswechslungen – Spieler auch wieder eingewechselt werden.

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