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Auf- und Abstiegsregeln 17/18. Aufpassen!

Kompliziertes Gebilde aber nachvollziehbar

Im letzten Jahr tat ich mich ein wenig schwer mit dem Regelwerk für Auf- und Abstieg. In den aktuellen Durchführungsbestimmungen wurde neben der Textbeschreibung eine Tabelle eingeführt, die das Thema für mich - als zahlenaffiner Mensch - etwas nachvollziehbarer macht. Ich gehe mal auf die drei Fälle für die Abstiegsregel in der Landesliga ein.

1.) 6 Absteiger - Grundregel:
Es gibt auf alle Fälle 3 Absteiger pro Staffel! Nicht von den Markierungen in Fussball.de täuschen lassen. Hier sind aktuell nur 2 Absteiger pro Staffel markiert. Durch Sonderfälle (Zwangsabstiege, Abmeldungen) könnte sich die Anzahl theoretisch verkleinern, damit ist aber erstmal nicht zu rechnen.

2.) 7 Absteiger - 3 Absteiger je Staffel plus Relegationsplatz:

Dieser Fall tritt ein, wenn nur 3 Landesligisten (nicht 4) aufsteigen dürfen. Das ist dann der Fall, wenn ein Berliner Verein aus der Regionalliga absteigt UND der Berliner Meister der Verbandsliga den Aufstieg in die Regionalliga nicht schafft.

Zweite Möglichkeit: es steigen zwei Berliner Mannschaften aus der Regionalliga ab, dann wird es auch bei einem Aufstieg des Berliner Meisters bei mindestens 7 Absteigern in der Landesliga bleiben.

3.) 8 Absteiger - 4 je Staffel - der Supergau im Berliner Jugendfussball:

Dieses ergibt sich aus dem letzten oben geschilderten Fall. Zwei Berliner Vertreter steigen aus der Regionalliga ab UND der Berliner Meister aus der Verbandsliga steigt nicht auf. Dann haben wir wieder in einer 14er-LL-Staffel 4 Absteiger!!

Drücken wir also den Regionalligisten die Daumen. Das sind als Berliner Vertreter: Hertha 03 Zehlendorf, Viktoria 1889, BFC Dynamo, SV Empor und Tennis Borussia Berlin. Steigt keiner von denen ab, dann können einige Vereine in der Landesliga ruhiger schlafen. 

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