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BFV: Spielbetrieb & Meldewesen

Auszug aus Amtlicher Mitteilung 15.03.2018

Referat Spielbetrieb & EDV, Meldewesen

1. PassOnline – Abmeldung durch aufnehmenden Verein

Wir weisen verstärkt darauf hin, dass der Austritt eines Spielers über DFBnet Pass Online auch vom aufnehmenden Verein im Rahmen eines Antrags auf Vereinswechsel übermittelt werden kann, sofern dem aufnehmenden Verein die Einwilligung des Spielers schriftlich vorliegt. Der abgebende Verein erhält in sein BFV-Mail Fach ein Austrittsschreiben des aufnehmenden Vereins. Dieses gilt wie ein Einschreibbeleg.

Der abgebende Verein hat nun die Pflicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens, dem Spieler, bei Junnior/innen den Eltern, oder dem aufnehmenden Verein und dem BFV schriftlich die Daten des Austritts und eventuelle offene Forderungen zu übersenden. Dies ist auch durch eine Online-Abmeldung möglich. Die 14 Tage Frist ist einzuhalten, damit eine gegebene Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel und/oder offene Forderungen durch die Geschäftsstelle des BFV anerkannt wer-den können. 

 

6. Änderung der Meldeordnung § 1, I, 1.b. (Rundschreiben per BFV-Mail vom 14. Dezember 2017)

Bitte beachten Sie, dass bei Erstausstellungen seit dem 1. Januar 2018 die Vorlage einer Behördenauskunft, aus der die Staatsangehörigkeit eindeutig hervorgeht im Original oder eine vom Verein durch Stempel und Unterschrift gemäß § 4 RVO beglaubigte Kopie erforderlich ist. Bei Anträgen, die der Verein online stellt, muss dieses Dokument zwingend bei Ihnen im Verein vorliegen und dem BFV bei einer Unterlagenanforderung mit eingereicht werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir Geburtsurkunden und Personaldokumente, die den Ausweis der Nationalität nicht beinhalten, nicht mehr als Nachweis anerkennen können.

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